Kosten

Tarife

Das Lehrlingshaus Eidmatt ist durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich anerkannt, wird durch dieses subventioniert und ist damit auch an die Interkantonale Heimvereinbarung (IVSE) angeschlossen.
Auf den 01.01.2022 trat im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetzt in Kraft. Die frühere Restdefizitabrechnung wurde aufgehoben. Neu werden Netto-Fixkosten für jedes Wohnangebot verrechnet. Die Tagestaxen entsprechen den Vorgaben des AJB aufgrund der Budgetvorgaben.

  • Fr. 438.00 Betreutes Wohnen
  • Fr. 301.00 Begleitetes Wohnen plus (AJB-Bezeichnung: begleitetes Wohnen intensiv)
  • Fr. 239.00 Begleitetes Wohnen pro (AJB-Bezeichnung: begleitetes Wohnen)
  • Fr. 204.00 Begleitetes Wohnen extern

Die Stiftung Lehrlingshaus führt die Finanzen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die Rechnungslegung erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und entspricht dem Kontierungsreglement der ZEWO. Die Jahresrechnung kann auf unserer Homepage eingesehen werden.

Tarife 2025

 

nebenkosten

Vor dem Eintritt wird in Absprache mit der zahlenden Stelle (Eltern, Behörde) das Monatsbudget erstellt, welches sich beim betreuten Wohnen an folgenden Richtwerten orientiert:

Fr. 460.00 Grundbedarf SKOS C. 3.2.
Fr. 150.00 Integrationszulage SKOS C. 6.7. bei regelm.         Schul-/Arbeitsleistung
+ Auslagen für Schule und Arbeit
+ Versicherungen

Beim Begleiteten Wohnen plus und pro:

Fr. 789.00 Grundbedarf SKOS C. 3.2
Fr. 150.00 Integrationszulage SKOS C. 6.7.
Fr. 168.00 Essen am Arbeitsplatz SKOS C. 6.3.
+ Auslagen Schule und Arbeit
+ Versicherungen
+ Verpflegungsbeitrag pro Juwo

Beim Begleiteten Wohnen extern:

Fr. 983.00 Grundbedarf
Fr. 150.00 Integrationszulage
Fr. 168.00 Essen am Arbeitsplatz
+ Auslagen für Schule / Arbeit
+ Versicherungen
+ Verpflegungsbeitrag pro Juwo

Lohnabtretung

Die Verrechnungs- oder Abtretungsmodalitäten sämtlicher Einnahmen der Jugendlichen werden mit der zahlenden Stelle vorgängig festgelegt.

Abrechnung

Die Rechnung für die Nebenkosten wird monatlich an die Adresse der Kostengutsprachenstelle ausgestellt.